AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, die über den Online-Shop von Tobias Westermeier („Verkäufer“) mit Kunden geschlossen werden.
1.2 Der Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunden“).
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Der Kunde versichert mit Abgabe seiner Bestellung, dass er den Vertrag ausschließlich zu gewerblichen, selbständigen beruflichen oder behördlichen Zwecken abschließt. Der Verkäufer ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft zu verlangen und Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren, wenn diese Nachweise nicht erbracht werden oder Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angaben in der Auftragsbestätigung und gesonderte Rahmen- oder Lieferverträge gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (sog. „invitatio ad offerendum“).
2.2 Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb befindlichen Waren ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die Ware versendet, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung oder Zahlungsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung bzw. Zahlung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist. Erfolgt die Zahlung per Vorkasse, stellt eine gesonderte Zahlungsaufforderung nur dann eine Annahme dar, wenn sie ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
2.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Ware, Preis- oder Produktfehlern, Verdacht auf Missbrauch, Verstoß gegen Export-, Sanktions- oder Compliance-Vorgaben, offenen Forderungen oder unzureichender Bonität des Kunden.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Verkäufer speichert den Vertragstext nicht zwingend dauerhaft für den Kunden abrufbar; der Kunde hat die Bestelldaten und diese AGB eigenständig zu sichern.
§ 3 Warenangaben, Beschaffenheit, Änderungen
3.1 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die ausdrücklich vereinbarten Produktspezifikationen, die Auftragsbestätigung und die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellten Produktangaben. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Angaben Dritter werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
3.2 Abbildungen, Muster, Gewichts-, Maß-, Farb-, Material-, Verpackungs- und Leistungsangaben sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für einen vom Kunden beabsichtigten besonderen Verwendungszweck geeignet ist, sofern dieser Verwendungszweck nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Konstruktions-, Material-, Verpackungs- oder Designänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anforderungen, Lieferantenumstellungen oder technischer Weiterentwicklung erforderlich oder branchenüblich sind und dem Kunden zumutbar bleiben.
3.5 Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform abgegeben werden. Herstellerangaben oder Herstellergarantien begründen keine eigenständige Garantie des Verkäufers.
§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.1 Es gelten die im Online-Shop oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr-, Prüf-, Lager- und sonstiger Nebenkosten.
4.2 Der Kaufpreis ist sofort fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Der Verkäufer kann Vorkasse, Teilvorkasse, Sicherheitsleistung oder Zahlung Zug um Zug verlangen.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten und noch nicht ausgeführte Bestellungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
4.4 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen und durch die die Erfüllung fälliger Forderungen des Verkäufers gefährdet erscheint, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nach, kann der Verkäufer vom jeweils betroffenen Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.5 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Lieferung, Lieferfristen, Teillieferungen
5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.
5.2 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller technischen, kaufmännischen und logistischen Fragen sowie nicht vor Eingang vereinbarter Vorauszahlungen, Sicherheiten, Freigaben, Unterlagen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden.
5.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert abgerechnet werden.
5.4 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf an den Transporteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister übergeben wurde oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, gehen dadurch entstehende Mehrkosten, insbesondere Lager-, Stand-, Rücktransport-, erneute Versand- und Bearbeitungskosten, zu seinen Lasten. Die Gefahr geht spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
5.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferart, den Versanddienstleister und die Verpackung nach billigem Ermessen auszuwählen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Beschaffung, Lieferketten und China-bezogene Risiken
6.1 Soweit der Verkäufer Ware von Vorlieferanten, Herstellern oder Importeuren bezieht, steht seine Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über eine absehbare Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich, soweit der Vertrag nicht durchgeführt wird.
6.2 Der Kunde erkennt an, dass bei internationaler Beschaffung, insbesondere bei Herstellung, Vorlieferung, Verschiffung oder Komponentenbezug aus der Volksrepublik China, besondere Beschaffungs- und Transportrisiken bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Produktionsverzögerungen, Werksschließungen, Feiertage und Betriebsunterbrechungen, Qualitätskontrollen, behördliche Prüfungen, Export- oder Importbeschränkungen, Zollabfertigung, Sanktions- oder Embargomaßnahmen, Änderungen von Zöllen, Abgaben oder Einfuhrvorschriften, Container- und Frachtraumknappheit, Hafenstaus, Routenänderungen, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Stromrationierungen, politische Maßnahmen, Streiks, Cybervorfälle sowie Verzögerungen bei Vorprodukten oder Rohstoffen.
6.3 Solche Umstände verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen, soweit sie die Lieferung tatsächlich beeinträchtigen und vom Verkäufer nicht zu vertreten sind. Dauert die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 60 Kalendertage an oder ist eine Belieferung endgültig nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsschluss Beschaffungs-, Fracht-, Zoll-, Abgaben- oder sonstige Bezugskosten erheblich steigen und ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der vereinbarten Vergütung, der Liefermenge und der beiderseitigen Interessen unzumutbar wäre. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von § 11.
6.4 Nach Vertragsschluss eintretende oder dem Verkäufer erst nach Vertragsschluss bekannt werdende Erhöhungen von Frachtkosten, Zöllen, Einfuhrabgaben, Steuern, Wechselkursbelastungen, Rohstoff- oder Einkaufspreisen berechtigen den Verkäufer bei Dauerschuldverhältnissen, Rahmenverträgen oder Lieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, zu einer angemessenen Preisanpassung. Der Verkäufer wird die maßgeblichen Kostensteigerungen auf Verlangen in angemessener Weise darlegen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer alle für Export, Import, Zollabwicklung, Endverwendung, Produktsicherheit und regulatorische Einordnung erforderlichen Informationen rechtzeitig und zutreffend mitzuteilen, soweit diese Informationen in seiner Sphäre liegen. Verzögerungen oder Kosten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben trägt der Kunde.
§ 7 Gefahrübergang, Versand, Versicherung
7.1 Die Lieferung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Lager.
7.2 Bei Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur, Frachtführer, Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn der Verkäufer zusätzliche Leistungen, etwa Versandorganisation oder Transportversicherung, übernimmt.
7.3 Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
7.4 Offensichtliche Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind dem Transporteur nach Möglichkeit bei Ablieferung zu dokumentieren und dem Verkäufer unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor („Vorbehaltsware“).
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
8.3 Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, Zahlungseinstellung eintritt oder sonstige Umstände bekannt werden, die die Durchsetzung der Forderungen des Verkäufers gefährden. In diesem Fall hat der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen herauszugeben und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
8.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für den Verkäufer, ohne dass dem Verkäufer hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
8.5 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die im Miteigentum des Verkäufers stehende Sache unentgeltlich für den Verkäufer und hat sie pfleglich zu behandeln, gegen übliche Risiken angemessen zu versichern und von Rechten Dritter freizuhalten.
8.6 Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Verfügungen über die Vorbehaltsware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs sind unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren und alle zur Abwehr erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
8.7 Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
8.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht zugleich als Rücktritt, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich erklärt.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelrechte
9.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen unverzüglich in Textform zu rügen. § 377 HGB gilt im Verhältnis zu Kaufleuten im Sinne des § 1 HGB. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Rüge, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen bei Untersuchung nicht erkennbaren Mangel. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
9.2 Die Rüge hat den Mangel so konkret wie möglich zu beschreiben und dem Verkäufer die Prüfung zu ermöglichen. Der Kunde hat beanstandete Ware auf Verlangen zur Prüfung bereitzuhalten oder auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden, sofern sich die Rüge als berechtigt erweist.
9.3 Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Verkäufer ist zu zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und nicht aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise etwas anderes gilt.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie vom Verkäufer verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 11.
9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Lagerung, Behandlung, Verwendung, Montage oder Weiterverarbeitung durch den Kunden oder Dritte sowie bei Änderungen der Ware ohne Zustimmung des Verkäufers.
9.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Garantien, bei Rückgriffsansprüchen nach §§ 445a, 445b BGB sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
§ 10 Produktsicherheit, Weitervertrieb, Compliance
10.1 Der Verkäufer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Produktsicherheit der von ihm gelieferten Ware verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der für die Ware geltenden produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen, Kennzeichnungs-, Informations- und Dokumentationspflichten, soweit diese den Verkäufer als Hersteller, Einführer, Händler oder sonstigen Wirtschaftsakteur treffen.
10.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und branchenspezifischen Anforderungen verantwortlich, die seine konkrete Verwendung, Lagerung, Verarbeitung, Bewerbung, Weiterveräußerung, Ausfuhr oder Einfuhr der Ware betreffen, soweit diese Anforderungen in seiner eigenen Sphäre liegen und nicht gesetzlich dem Verkäufer zugewiesen sind.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nur in rechtlich zulässiger Weise und unter Beachtung etwaiger vom Verkäufer bereitgestellter Produktinformationen, Sicherheitsinformationen, Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, Lagerungs- und Verwendungsvorgaben weiterzuvertreiben, zu bewerben, zu lagern oder zu verwenden. Veränderungen, Umverpackungen, Umetikettierungen oder sonstige Eingriffe in die Ware oder deren Kennzeichnung erfolgen ausschließlich auf Verantwortung des Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich vom Verkäufer freigegeben wurden.
10.4 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter, Behördenmaßnahmen, Bußgeldern und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei, soweit diese auf einem vom Kunden zu vertretenden Verstoß gegen Pflichten aus diesem § 10 beruhen, insbesondere auf einer unzulässigen Weiterveräußerung, Ausfuhr, Einfuhr, Verwendung, Veränderung, Umverpackung, Umetikettierung oder Bewerbung der Ware. Die gesetzliche Verantwortung des Verkäufers für die Produktsicherheit der gelieferten Ware bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
11.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig, nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Organe, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
12.1 Höhere Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, innere Unruhen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Cyberangriffe, Störungen von Verkehrswegen, Seehäfen, Flughäfen, Zollabwicklung, Telekommunikation oder IT-Systemen sowie nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten, soweit der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat.
12.2 Der Verkäufer wird den Kunden über Beginn und voraussichtliches Ende der Störung informieren, sobald dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
12.3 Dauert die Störung länger als 90 Kalendertage an oder ist absehbar, dass sie länger andauern wird, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
§ 13 Datenschutz, Kommunikation
13.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.
13.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers, die im Online-Shop abrufbar ist.
13.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vertragsbezogene Erklärungen, Rechnungen, Lieferinformationen und sonstige Mitteilungen per E-Mail oder über die im Bestellprozess angegebenen Kommunikationswege zu erhalten, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 14 Abtretung, Rechte Dritter
14.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden an Dritte abzutreten.
14.2 Der Kunde darf Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform abtreten.
14.3 Rechte Dritter werden durch diese AGB nicht begründet.
§ 15 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
15.3 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Verkäufers.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individualabreden bleiben vorrangig.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16.3 Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Bestellungen zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Stand: 03.05.2026